Arbeitnehmerschutz Deutschland – was sollte jeder wissen?
Hierzulande ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich an das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu halten und Maßnahmen zu treffen, um Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten zu vermeiden und Unfälle zu verhüten. Parallel dazu sollen auch branchenspezifische Vorschriften der Vorbeugung von Unfällen dienen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kontrollieren die Einhaltung. Auch als Arbeitnehmer ist es sinnvoll, die gesetzlichen Grundlagen zu kennen. Vom Arbeitnehmerschutz in Deutschland profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern ebenso die Arbeitgeber. Denn wenn die Arbeitsleistung durch berufsbedingte gesundheitliche Ausfälle nicht mehr erbracht werden kann, wird das Unternehmen finanziell belastet. Die Einhaltung der Regelungen ist also für beide Seiten von Vorteil.
Welche Pflichten ergeben sich durch den Arbeitnehmerschutz Deutschland für Arbeitgeber?
Arbeitgeber müssen laut ArbSchG eine Gefahrenbeurteilung am Arbeitsplatz erstellen und anschließend Verhaltensregeln definieren, die alle Arbeitnehmer effektiv vor Risiken schützen sollen. Dazu gehört beim Arbeitnehmerschutz Deutschland auch, dass Unternehmen regelmäßig überprüfen müssen, ob diese Regeln sich bewährt haben und eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Verhaltensmaßnahmen entsprechend verbessert werden. Dabei sollten stets sowohl die Anzahl der Mitarbeiter als auch deren Tätigkeitsbereiche berücksichtigt werden. Kosten, die für gesetzlich festgelegte Arbeitsschutzmittel eingesetzt werden, muss ausnahmslos der Arbeitgeber übernehmen.
Der zweite entscheidende Faktor ist die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers. Jeder Dienstherr in der Bundesrepublik ist verpflichtet, seine Beschäftigten in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hinreichend zu schulen – und zwar im Rahmen der Arbeitszeit. Dazu zählt auch, dass diese Unterweisungen wiederkehrend stattfinden und bei jeder Veränderung, die sich für den Tätigkeitsbereich oder die Arbeitsmittel der Mitarbeiter ergibt, neu durchgeführt werden müssen. Die Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und sowohl von ihm als auch vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.
Nicht nur für den Arbeitgeber schreibt das ArbSchG Pflichten vor, auch der Arbeitnehmer muss sich an Auflagen halten. Laut § 15 des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte dazu verpflichtet, sich an die Weisungen des Arbeitgebers bezüglich der Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen zu halten und so gut wie möglich selbst für ihre eigene Arbeitssicherheit sowie die beteiligter Personen zu sorgen.
ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2022 – Branchentreffpunkt für Arbeitnehmerschutz in Deutschland
Auf der vom 18. bis 20. Oktober 2022 ausgetragenen Fachmesse ARBEITSSCHUTZ AKTUELL kommen alle Branchenkenner in Stuttgart zusammen. Sie zählt beim Thema Arbeitnehmerschutz zu den wichtigsten Events in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In den vergangenen Jahren besuchten im Schnitt 10.000 Menschen die Messe, und mehr als 280 Aussteller präsentierten ihre Innovationen. Hier erfahren Teilnehmer alles Wissenswerte rund um die Themen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Arbeitnehmerschutz in Deutschland. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die Erfahrungen des Arbeitsschutzes in Pandemiezeiten.
Das diesjährige Angebot reicht von klassischen Ausstellungsständen über Diskussionsforen bis hin zum Kongress der Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. Erstmals wurde die Informations- und Präsentationsplattform als Präsenz- und Digital-Event konzipiert. Neben dem Besuch der Vor-Ort-Veranstaltungen ist es möglich, digital an der Messe teilzunehmen und auf einer Online-Bühne mitzudiskutieren.
Sie möchten Ihre neuartigen Schutzausrüstungen, Ihr einzigartiges Hygiene-Konzept oder Ihre Schulungssoftware zum Thema vorstellen? Alle wichtigen Hinweise sowie Anmeldeunterlagen für Aussteller finden Sie hier.