Welcher Arbeitsschutz gilt im Büro?

In Büros wird normalerweise nicht mit Chemikalien hantiert, dort werden in der Regel auch keine handwerklichen oder maschinellen Tätigkeiten durchgeführt. Wozu benötigt man also Arbeitsschutz-Vorgaben im Büro? Weil es auch an Bildschirmarbeitsplätzen Risiken gibt, welche die Gesundheit gefährden und zu weitreichenden körperlichen und psychischen Erkrankungen der Mitarbeiter führen können. 2018 hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in ihrer Regel 115-401 die Arbeitsschutzmaßnahmen, die laut den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten, konkretisiert. Denn durch die größtenteils sitzenden Tätigkeiten leiden viele Bürotätige unter Bewegungsmangel und nehmen Zwangshaltungen ein, die zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führen können. Zudem spielen auch die stark beanspruchten Augen eine entscheidende Rolle. Die tägliche, mehrstündige Bildschirmarbeit kann langfristig zu Augenerkrankungen führen.

Auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich allgemeine gesetzliche Grundlagen zum Schutz der Arbeitnehmer in Büros. Denn Arbeitgeber im Bürowesen sind ebenso wie in allen anderen Branchen dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Welche gesetzlichen Vorgaben macht die ArbStättV zum Arbeitsschutz im Büro?

Neben allgemeinen Vorschriften etwa zu Maßnahmen gegen Brandgefahr, Fluchtwegen usw., die auch für andere Branchen gelten, sieht die ArbStättV unter Zuhilfenahme der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) besondere Vorgaben bezüglich des Arbeitsschutzes im Büro vor:

  • Raumgröße und Raumhöhe: Ein Bildschirmarbeitsplatz muss auf einer Fläche von mindestens 8 Quadratmetern stehen. Jedem Mitarbeiter müssen minimal 1,5 Quadratmeter unverstellter Bodenfläche zur Verfügung stehen. Auch die Raumhöhe muss so gestaltet sein, dass jeder Mitarbeiter darin bequem sitzen und auch aufrecht stehen kann. Zu enge und zu niedrige Räume können Haltungsschäden fördern.
  • Fußböden und Wände: Alle Flächen am Arbeitsplatz müssen leicht gesäubert werden können. Auch für ausreichende Dämmung gegen Hitze und Kälte muss der Arbeitgeber Sorge tragen. Die Fußböden dürfen kein Stolperfallen bieten und müssen trittsicher sein. Für Mitarbeiter zu erreichende Glaswände müssen explizit gekennzeichnet und bruchsicher sein.
  • Beleuchtung und Raumtemperatur: Arbeitgeber müssen in Büros für ausreichend Lichtquellen sorgen. Entweder muss sichergestellt sein, dass genügend Tageslicht die Räume erhellt, oder es muss durch künstliche Beleuchtung nachgeholfen werden. Detaillierte Angaben dazu finden sich in ASR A3.4.
  • Lüftung und Lärm: Das Thema Belüftung ist in Pandemiezeiten noch wichtiger geworden. Die Arbeitsstättenverordnung bestimmt, dass stets für eine ausreichende Belüftung der Räume gesorgt bzw. gewährleistet werden muss, dass defekte technische Raumluftanlagen kein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten darstellen. Beim Lärm regelt die ArbStättV, dass der Schalldruckpegel so niedrig wie möglich sein soll. Für Büros bedeutet das auch, dass die Lautstärke von technischen Geräten angepasst werden sollte.
  • Ergonomie am Arbeitsplatz: Im Anhang der ArbStättV ist festgelegt, dass Computerbildschirme nach ergonomischen Vorgaben eingestellt werden müssen. Die Beschäftigten sollen ihre Arbeitshaltung verändern können. Außerdem dürfen sie bei der Arbeit nicht geblendet werden.

Auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL hat Ergonomie am Arbeitsplatz einen hohen Stellenwert

Die Pandemie hat in den vergangenen zwei Jahren den Arbeitsschutz vor neue Aufgaben im Büro gestellt. Detaillierte neue Hygieneauflagen und Maskenvorschriften sollten die Gesundheit der Mitarbeiter schützen. Es wurden Sicherheitsabstände zwischen den Arbeitsplätzen eingerichtet und viele Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Bei einigen gab es plötzlich keine Trennung mehr zwischen Privathaushalt und Arbeitsbereich. Die orts- und zeitunabhängige Erreichbarkeit der Mitarbeiter sorgt für neue Aufgaben beim Arbeitsschutz rund ums Büro. Wie kann zum Beispiel überprüft werden, dass Pausenzeiten eingehalten werden?

Auch bei der Ausstattung führt das möglicherweise zu Problemen. Nicht jeder Mitarbeiter hat zu Hause ergonomische Bürostühle oder verstellbare Schreibtische. Die Bildschirmgröße des Laptops entspricht möglicherweise nicht den Vorgaben. Mit welchen Mitteln die Probleme gelöst wurden oder in Zukunft gelöst werden können, demonstriert die diesjährige Fachmesse ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2022 mit ihren zahlreichen Ausstellern, Vorträgen und Diskussionsforen vom 18.-20. Oktober 2022 sowohl vor Ort in Stuttgart als auch parallel in digitaler Form.

In diesem Jahr gehört Ergonomie erneut zu den zentralen Themen. Denn Rückenschmerzen und Co. treten nicht nur bei Mitarbeitern in Büro und Homeoffice auf, sondern auch bei Beschäftigten, die große Lasten heben müssen. Erleben Sie die Neuerungen zu ergonomischem Arbeiten bei den zahlreichen innovativen Ausstellern auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL. Vielleicht ist ein System dabei, mit dem Sie die Arbeit für Ihre Mitarbeiter angenehmer und gesundheitlich weniger belastend gestalten können? Schauen Sie sich gerne um.