Wie funktioniert Arbeitsschutz digital?

Im Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist verankert, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten „über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ haben. Das gilt zunächst einmal für alle Branchen, ist aber dort von besonderer Bedeutung, wo Mittel zum Einsatz kommen, welche die Gesundheit der Mitarbeiter in hohem Maße beeinträchtigen können und die in den meisten Fällen auch entsprechende Schutzausrüstung erforderlich machen. Im Bedarfsfall müssen solche Unterweisungen „regelmäßig wiederholt werden“. Hier stellt sich immer öfter die Frage, ob diese Aufgabe im Arbeitsschutz digital durchgeführt werden kann.

Im eingangs angeführten Paragrafen steht nicht, dass die Unterweisung ausschließlich mündlich stattfinden darf. Ist es also in der heutigen Zeit legitim, alle Arbeitsschutzmaßnahmen nur noch digital zur Verfügung zu stellen? Zur Beantwortung dieser Frage muss man genauer hinschauen. Handelt es sich etwa um Gefahrstoffe, mit denen gearbeitet wird, muss die Unterweisung mündlich durchgeführt werden. So sieht es Paragraf 14, Artikel 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor. Auch in anderen Bereichen wie der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gibt es Vorgaben, die über das ausschließliche Selbststudium hinausgehen und zu praktischen Übungen mit den Mitarbeitern verpflichten. Als Ergänzung und zur Unterstützung sind digitale Betriebsanweisungen aber in jedem Fall gestattet. Ein Angebot an aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der diesjährigen Messe ARBEITSSCHUTZ AKTUELL, die sich unter anderem mit Software/IT-Lösungen befasst.

Effizienter durch digitalen Arbeitsschutz?

Digitale Unterweisungen können in manchen Bereichen mündliche nicht ersetzen, letztere sind in diesem Fall auch weiterhin verpflichtend. Aber in einigen Branchen kann die elektronische Form beziehungsweise eine Kombination aus beiden den Arbeitsschutz durchaus effizienter machen. Unternehmen stehen infolge der zeitlichen und örtlichen Flexibilität ihrer Mitarbeiter oft vor der Herausforderung, alle gleichzeitig zu erreichen. Mit geeigneten digitalen Maßnahmen zum Arbeitsschutz kann es gelingen, viel schneller und auch effizienter unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz auf die Beschäftigten zuzukommen. Denn auch in Pandemiezeiten gilt eine Unterweisungspflicht. Geeignete Software-Lösungen bedeuten für Unternehmen mehr zeitliche Flexibilität und sind auch für überregional organisierte Betriebe ideal. Außerdem bieten sie die Option, die Inhalte mithilfe technischer Möglichkeiten attraktiver zu gestalten. Bei der Auswahl passender Software-Angebote sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Inhalt
  • Technik
  • Benutzerfreundlichkeit
  • Anpassbarkeit
  • Interaktivität
  • Funktionalität

Arbeitsschutz digital auf der Fachmesse ARBEITSSCHUTZ AKTUELL

Auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL erfahren Sie alles über die neuesten Software-Entwicklungen zur Arbeitssicherheit. Die Veranstaltung wird in diesem Jahr vom 18. bis 20. Oktober 2022 erstmals als hybride Messe ausgetragen – so können Sie wahlweise live in Stuttgart oder digital den Austausch mit Branchenvertretern und Fachbesuchern suchen.