Was ist betrieblicher Arbeitsschutz?

Der betriebliche Arbeitsschutz umfasst als Aufgabengebiet innerhalb eines Unternehmens alle Maßnahmen und Methoden, die zur Wahrung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten eingesetzt werden. Dabei dienen die Maßnahmen dem Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen und der Verhütung von Arbeitsunfällen.

Die Arbeitssicherheit für alle Mitarbeiter in sämtlichen Arbeitsbereichen sicherzustellen, ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber spezielle Arbeitgeberpflichten definiert. So hat jedes Unternehmen für eine systematische interne Organisation aller relevanten Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes zu sorgen, mithilfe derer gewährleistet wird, dass alle vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz getroffen werden. Unter diese fallen neben der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter anderem auch die Bereitstellung aller für die Arbeitssicherheit notwendigen Mittel wie beispielsweise eine geeignete persönliche Schutzausrüstung.

Relevante Gesetze für den betrieblichen Arbeitsschutz

Die für den betrieblichen Arbeitsschutz relevanten Vorschriften und Richtlinien finden sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Den zentralen Rechtstext macht dabei das Arbeitsschutzgesetz aus, welches durch weitere Gesetze und Verordnungen ergänzt und konkretisiert wird.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt die wichtigste gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz dar. Es listet die zentralen Forderungen an den Arbeitgeber auf und definiert geeignete Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Um diesen Schutzauftrag erfüllen zu können, müssen die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheitsrisiken im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zunächst einmal ermittelt werden. Wird ein Gefährdungspotenzial identifiziert, sind entsprechende wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. Neben dieser Beurteilung von Gefährdungen zählen auch die Aufstellung einer betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes sowie die regelmäßige Unterweisung der Arbeitnehmer zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu den Arbeitgeberpflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die rechtliche Grundlage für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und beinhaltet Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten. Die Regelungen sollen insbesondere der Verhütung von Arbeitsunfällen und der Vermeidung von Berufskrankheiten dienen. Die Definition von grundsätzlichen Anforderungen an Klima-, Luft- und Beleuchtungsverhältnisse soll zudem für gesundheitlich zuträgliche Arbeitsbedingungen sorgen und damit zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit beitragen. Da die ArbStättV jedoch keine konkreten Grenzwerte und Messgrößen beinhaltet, stellen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eine unverzichtbare Ergänzung für die praktische Umsetzung der Verordnung im betrieblichen Arbeitsschutz dar.

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) war von 1996 bis 2016 ein eigenständiges Regelwerk bezüglich der Arbeitsschutz-Anforderungen bei der betrieblichen Arbeit an Bildschirmgeräten. Seit 2016 ist die Verordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert, ein Anhang der ArbStättV regelt die Maßgaben zur sicheren und gesundheitsförderlichen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Pendant zur Arbeitsstättenverordnung, nur in Sachen Arbeitsmittel – das heißt, sie enthält Regelungen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten sollen. Die Verordnung setzt die europäische Richtlinie 2009/104/EG um und enthält ein auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbares Schutzkonzept. So regelt die BetrSichV den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln sowie deren Bereitstellung durch den Arbeitgeber ebenso wie die Errichtung und den Betrieb von sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) dient dem Schutz von Beschäftigten vor Lärm, Vibrationen und deren gesundheitlichen Folgen. Die Verordnung kommt vor allem im produzierenden Gewerbe und in der Baubranche zum Tragen, da die Mitarbeiter dort in besonderem Maße von derartigen Belastungen betroffen sind. Die LärmVibrationsArbSchV definiert Expositionsgrenzwerte für Lärm, Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen sowie Auslösewerte für entsprechende Schutzmaßnahmen. Auch die zulässigen Methoden zur Ermittlung der Belastungswerte werden durch die Verordnung festgeschrieben.

Betrieblicher Arbeitsschutz: ARBEITSSCHUTZ AKTUELL bietet Orientierung

Der Themenkomplex Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist von zunehmender Vielschichtigkeit geprägt. Die ARBEITSSCHUTZ AKTUELL zeigt die neuesten Entwicklungen und Trends in Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement auf und bietet so als zentraler Branchentreffpunkt wichtige Orientierungshilfe für alle in den betrieblichen Arbeitsschutz eingebundenen Personenkreise. Die dreitägige Fachmesse findet gemeinsam mit dem angegliederten Kongress alle zwei Jahre an wechselnden Standorten in Deutschland statt.

Infolge der Corona-Situation setzt die Hinte GmbH bei der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL derzeit auf digitale Eventformate, die den Branchenakteuren auch außerhalb des normalen Veranstaltungszyklus‘ eine Plattform bieten. Neben einer digitalen Vollmesse im Jahr 2020 beinhaltet das Konzept für das laufende Jahr 2021 in unregelmäßigen Abständen angebotene digitale Pop-up-Messen, die Anbietern und Fachpublikum als virtuelles Forum zum Austausch zur Verfügung stehen.