
Die Corona-Pandemie hat nicht nur Unternehmen, sondern vor allem auch deren Beschäftigte stark verunsichert. Die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, die Aussicht auf eine unsichere Zukunft und die veränderten, neuen Arbeitsbedingungen bergen das Risiko bisher unbekannter Belastungen.
Vor diesem Hintergrund stellten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Huss, am 16. April den Arbeitsschutzstandard COVID19 vor. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.
Neben den bekannten physischen Schutzmaßnahmen wie z. B. die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und Einhaltung der Hygienevorschriften, sind Arbeitgeber in dem Schreiben konkret zur Minimierung psychischer Belastungen durch Corona aufgefordert. Konflikthafte Auseinandersetzungen mit Kunden, eine langandauernde, hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen sowie Social Distancing gehören zu den Antreibern psychischer Mehrbelastung in Zeiten der Pandemie.
Bereits vor Corona hat § 5f ArbSchG den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz verpflichtet – unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Im Fokus stehen dabei inhaltliche, organisatorische, räumliche und soziale Aspekte. Doch vor allem kleinere Unternehmen haben Nachholbedarf, wie der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2019, für den das Institut forsa 300 Mittelständler befragt hat, belegt: nur rund sechs von zehn Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, im vollen Umfang nach.
Unternehmen fürchten Kostenaufwand
Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Dritten durchgeführt werden. Doch viele Unternehmer fürchten einen hohen Personal-, Zeit- oder Kostenaufwand, anderen fehlt es schlicht an Knowhow, um zu beurteilen, welche Methode – Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Arbeitsplatzbegehungen etc. – für ihr Unternehmen am geeignetsten ist.
Eine unkomplizierte und effiziente Methode, um Belastungssituationen im Unternehmen systematisch zu erfassen und auszuwerten, sind Online-Befragungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Befragung auch vieler Mitarbeiter geht schnell, die Auswertung ist anonym und die Ergebnisse stehen sofort zur Verfügung. Viele Online-Tools passen ihre Fragen zudem individuell auf die Unternehmen an. DearEmployee ist einer dieser Anbieter. Das wissenschaftlich fundierte, digitale Verfahren erfasst dabei – zusätzlich zu den objektiven Belastungen – auch die subjektive Beanspruchung aus Mitarbeitersicht und zeigt Lösungswege auf. Auch die Experten von DEKRA greifen bei ihren Gefährdungsbeurteilungen als Kooperationspartner auf das digital gestützte System zurück.
Mitarbeiterbefragung sind Möglichkeit zum Eingreifen
Zudem bieten online basierte Mitarbeiterbefragungen die Möglichkeit, auch kurzfristig zu justieren. Im Hinblick auf die akuten psychischen Belastungen durch Corona hat DearEmployee einen speziellen Online-Kurzfragebogen entwickelt, der Arbeitgeber dabei unterstützt, auch zeitnah konkrete Maßnahmen in die Wege leiten zu können, die nachhaltig die psychische Gesundheit der Beschäftigten sichern.
DEKRA ist Aussteller der Arbeitsschutz Aktuell, die vom 6. bis 8. Oktober in Stuttgart stattfindet, und präsentiert dort als Kooperationspartner auch DearEmployee.
Autor: Christopher Wirtgen | Datum: 23.Juni 2020