
Immer mehr Experten warnen vor den Gefahren von Coronaviren in geschlossenen Räumen. Aerosole können dort eine besonders hohe Infektionsgefahr darstellen. Während im Sommer geöffnete Türen und Fenster für konstante Frischluft und damit ein geringeres Ansteckungsrisiko sorgten, stellt der kühle und oft nass-windige Herbst Beschäftigte vor eine große Herausforderung.
„Durch verstärktes Lüften kann die Konzentration von möglicherweise in der Raumluft vorhandenen virenbelasteten Aerosolen reduziert werden. Verstärktes Lüften ist insbesondere durch eine Erhöhung der Frequenz, durch eine Ausdehnung der Lüftungszeiten oder durch eine Erhöhung des Luftvolumenstroms möglich“ – so die Sars-CoV-2 Arbeitsschutzregel (BMAS).
Diese empfiehlt, Räume stets vor Tätigkeitsbeginn zu lüften und danach in regelmäßigen Abständen eine Fensterlüftung durchzuführen. Büroräume sollen nach 60 Minuten und Besprechungsräume nach 20 Minuten Aufenthalt per Stoßlüftung drei bis zehn Minuten lang mit Frischluft versorgt werden – wenn möglich sogar häufiger. Wer ganz genau wissen will, wann es wieder Zeit für Frischluft ist, der muss den Kohlenstoffdioxid-Anteil der Raumluft messen. Entsprechende Geräte kosten um die 100 Euro. Eine CO2-Konzentration von 1000 ppm sollte möglichst unterschritten werden.
Auch mobile Raumluftreiniger können die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen deutlich reduzieren. Professionelle Geräte mit Hepa-Virenfilter (mindestens Klasse H13) und einem hohen Volumenstrom abhängig von der Raumgröße sind in der Lage bis zu 99,99 % aller Aerosole aus der Luft herauszufiltern. Für die meisten herkömmlichen Raumluftanlagen sind die Corona-Aerosole mit bis zu einem Mikrometer allerdings zu klein.
Die Nutzung von Ventialtoren, Heizlüfter oder mobile Klimaanlagen sind nach den neuen Arbeitsschutzregeln nur in Räumen mit Einzelnutzung zulässig, da diese die Aerosole nur verteilen und nicht absaugen.
Darauf wie im Winter gelüftet werden soll, wenn Temperaturen und Erkältungsgefahr noch einmal höher sind, geht die neue Handlungshilfe nicht an. Fest steht jedoch, dass Lüften nicht das Tragen einer Maske – im Winter idealerweise mindestens FFP2 Standard – und die Einhaltung von Abstandsregeln ersetzen kann.
Im Fachkongress liefert ein Themenblock unter der Schirmherrschaft der Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) wichtige Informationen rund um die „SARS-CoV 2 Arbeitsschutzregel“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) wird einen Vormittag lang die Corona-Pandemie in den Fokus rücken und Teilnehmern wertvollen Input für die tägliche Arbeit geben: zu arbeitsmedizinischen Erfahrungen, dem Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen im Betrieb oder zu Auswirkungen des neuen Arbeitsschutzstandards.