
Fehler passieren – jeder ist einmal abgelenkt, unkonzentriert, einfach nicht ganz bei der Sache. Wenn dadurch ein Produkt beschädigt wird, ist das ärgerlich, kommt aber ein Mensch zu Schaden, kann das, je nach Schweregrad der Verletzung, zu einer echten Katastrophe werden. Gerade bei Industrieanlagen kommt es immer wieder zu Unfällen, weil zum Beispiel der Strom aus Versehen angeschaltet wird, obwohl noch eine Person mit der Reparatur beschäftigt ist.

Um das zu verhindern, gibt es Wartungsblockiersysteme auch Lockout-Tagout (LoTo) oder Lockout-Tagout-Tryout (LoToTo) genannt. Diese bestehen immer aus einer Verriegelung, entweder bereits im Maschinendesign enthalten oder als externe Lösung, einem LoTo-Schloss und einem Informationsanhänger (Tag).
So werden unter anderem Schalter fixiert, sodass diese nicht betätigt werden können. Dank dieses Systems werden nicht nur die Mitarbeiter selbst, sondern auch das Unternehmen und Verantwortliche des Unternehmens geschützt. Die Schärer + Kunz GmbH setzt bei der Einführung eines individuell angepassten Lockout-Tagout-Systems auf einen 5-Stufen Plan – Erstgespräch, individuelle Ausrüstung, Prozeduren, Organisation und Schulung – um so die beste Lösung für jedes Unternehmen zu realisieren.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, kann natürlich immer etwas passieren – entscheidend ist dann die Erste Hilfe. Sind Sie auch kurz ins Grübeln gekommen? Ist der Verbandskasten noch vollständig und entspricht er den aktuellen Vorgaben? Seit dem 01.11.2021 gelten nämlich die neuen Vorgaben der DIN 13157 und DIN 13169 (kleiner und großer Verbandskasten für Betriebe). Zukünftig enthalten beide Füllungen noch mehr Verbandsmittel für kleinere Verletzungen am Arbeitsplatz – dadurch soll eine noch bessere Wundversorgung sichergestellt werden. Aber keine Sorge die Verbandskästen müssen nicht komplett ausgetauscht werden – die W. Söhngen GmbH in Taunusstein, die seit bald 100 Jahren für qualitativ hochwertige Wundversorgung steht, setzt auf Ergänzungssets, so kann die bestehende Ausstattung einfach ergänzt werden.

„Mit einem kompletten Pflastersortiment für die jeweilige DIN müssen Sie sich nicht mit dem Zählen und Austauschen einzelner Pflaster aufhalten, sondern können einfach und schnell das gesamte Sortiment nachfüllen. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.“, so SÖHNGEN® Key-Account-Manager Christian Piroth. „Ein weiterer Vorteil ist, dass die Anzahl der Pflaster über die Anforderung der DIN hinaus aufgestockt wird und man somit bei der Entnahme mehrerer Pflaster nicht direkt wieder die Mindestmenge unterschreitet.“, fügt Piroth hinzu.
Nur keine Panik! Zwar sind die neuen Vorgaben zum 1.11.2021 in Kraft getreten, die Übergangsfrist geht aber noch bis zum 30.04.2022 – beide Füllungen behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Um Beanstandungen bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft und Prüfung der Medizinprodukte zu vermeiden, ist es allerdings sinnvoll, die neue DIN ab 01.05.2022 zu erfüllen.
Profitipp: Nutzen Sie die Aktualisierung gleich für die Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Ausstattung. Aktuelle Inhaltsverzeichnisse, die Ihnen die Überprüfung erleichtern, finden Sie auf www.soehngen.com/medien/inhaltsverzeichnis. Sollten Sie eine komplett neue Füllung benötigen, ist diese bei SÖHNGEN® selbstverständlich auf dem neusten Stand.
Wer direkt nachprüfen will, findet hier alle Änderungen in der Übersicht:
