Was ist technischer Arbeitsschutz?
Der Begriff des technischen Arbeitsschutzes dient als Differenzierung zum sozialen Arbeitsschutz und macht den zentralen Aufgabenbereich im Arbeitsschutz aus. Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz berühren, mit besonderem Fokus auf dem Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten, welche die Anwendung von Technik erforderlich machen. So baut der technische Arbeitsschutz auf den allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen auf und umfasst den Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen und schädlichen Einwirkungen sowie den Gesichtspunkt der Ergonomie, schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsmittel, Arbeitsstätten und Baustellen.
Zum Zuständigkeitsbereich des technischen Arbeitsschutzes zählen unter anderem:
- der Schutz vor physikalischen Einwirkungen wie Lärm, Vibrationen und Strahlung am Arbeitsplatz
- die Sicherheit gefährlicher Anlagen
- die Gerätesicherheit
- die menschengerechte Ausgestaltung der Arbeit
Welche Gesetze und Verordnungen berühren den technischen Arbeitsschutz?
Geregelt werden die Anforderungen des technische Arbeitsschutzes insbesondere durch folgende Gesetze und Verordnungen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Zentrales Regelwerk zu den Arbeitgeberpflichten sowie Mitarbeiterrechten und -pflichten bei der Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutz-Maßnahmen, die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit beitragen sollen.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Gesetz mit Regelungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes mithilfe von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese sollen den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Maßnahmen zum technischen Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung unterstützen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Beschreibt vom Arbeitgeber zu erfüllende Mindestanforderungen an Arbeitsstätten. Diese betreffen unter anderem Aspekte wie gesundheitsförderliche Luft-, Temperatur- und Beleuchtungsverhältnisse, die Ausstattung der Pausen- und Sanitärraume, erforderliche Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe sowie Maßnahmen zum Nichtraucherschutz. Dabei ist den besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderung beispielsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit Rechnung zu tragen. Seit 2016 beinhaltet die ArbStättV die früher eigenständige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) mit Regelungen zu Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Geräten sowie Softwaregestaltung und Arbeitsorganisation für die Arbeit an Bildschirmgeräten.
- Baustellenverordnung (BaustellV): Enthält die organisatorischen Mindestanforderungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Baubereich. Diese unterliegen gegenüber anderen Arbeitnehmern einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Greift bei der Verwendung von Arbeitsmitteln jeder Art und regelt den Schutz vor allen von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dies beinhaltet auch Regelungen zum Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): Umfasst Maßnahmen zum technischen Arbeitsschutz, um bei der manuellen Handhabung von Lasten Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
- Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV)
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Neben den genannten Gesetzen und Verordnungen spielen zahlreiche weitere Normen und Regelwerke wie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und vieles mehr in die Regelungen des technischen Arbeitsschutzes hinein.
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